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Führerschein umschreiben, wann?

Die Anwerbung von Fahrpersonal aus Drittstaaten wird mehr und mehr zur Normalität. Dabei ergeben sich einige Besonderheiten hinsichtlich deren Qualifikation:


  1. Fahrerlaubnisse, erworben in Nicht-EWR-Staaten, die nicht in der Anlage 11 zu § 31 FeV genannt sind, müssen binnen sechs Monaten in einen deutschen Führerschein mgetauscht werden. Dazu sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

  2. Personen, die in Deutschland als Busfahrer*in tätig werden wollen, benötigen eine Grundqualifikation nach BKrFQG5, die in Form der „Beschleunigte Grundqualifikation“ erbracht werden kann. Das bedeutet: 140 Stunden Ausbildung und 90 Minuten IHK-Prüfung.


Das Capa Homologationstraining bietet alle Ausbildungen, Vorbereitungskurse und Prüfungen in einem kompakten Lehrgang.  


Absolventen und Absolventinnen des Capa Homologationstrainings verfügen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung über…


• …eine Grundqualifikation nach BKrFQG,

• …einen Erste-Hilfe-Kurs,

• …eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B,

• …eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse D, optional DE, (Bus) oder

  • …eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse C, optional CE (LKW)

• …eine Fahrerkarte für den elektronischen Tachografen.


Die Absolvent*innen verfügen damit über alle notwendigen Qualifikationen und Nachweise, um in Deutschland als Busfahrer*in oder LKW-Fahrer*in tätig zu sein.

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